Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

 

1.1 Die Produktion von Fotos und das jeweilige Nutzungsrecht dieser unterliegt nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Aufträge. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2 Produktionsaufträge

 

2.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzeigen (mündlich oder schriftlich), wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Eine Kürzung der veranschlagten Summe ist nicht möglich.

 

2.2 Externe Positionen, wie Visagistin oder Fotoassistent, etc., die in einem Kostenvoranschlag vom Fotograf integriert wurden, werden auch extern abgerechnet. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

 

2.3 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

 

2.4 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (Ziffer 3.4) nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt. 

 

2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

3 Produktionshonorar und Nebenkosten

 

3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

 

3.2 Sollte der Auftrag seitens des Kunden abgesagt werden, fällt ein  Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der Gesamtsumme an.

Bei einer abgestimmten Verschiebung fallen lediglich 25% der Gesamtsumme als  Gebühr an. Sollten für den neu gewählten Zeitraum allerdings eine Preisanpassung bestehen,  ist das Honorar automatisch anzupassen.

 

3.3 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Fahrt- und Parkkosten, digitale Bildbearbeitung).

 

3.4 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. In gesonderten Fällen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% erforderlich. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

 

3.5 Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

 

4 Nutzungsrechte

 

4.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Bei nicht gesondert aufgesetzten Verträgen entnimmt der Auftraggeber die Nutzungsrechte dem Kostenvoranschlag. Bei Produktionen im privaten Bereich ( Privatkunden ) erwirbt der Auftraggeber eine ausschließlich private Nutzung des Bildmaterials sowie der Bilddaten. Eine werbliche Nutzung seitens des Auftraggebers ist entsprechend ausgeschlossen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden (Website / Social Media).

 

4.2 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

 

4.3 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels digitaler Retusche.

 

4.4 Bei jeder Bildveröffentlichung ist Kf fotografie augsburg als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

 

5 Haftung und Schadensersatz

 

5.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

 

5.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

 

5.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

5.4 Die gelieferten Datenträger (USB-Stick, DVD, etc.) sind immer neu und werden einmalig zur Speicherung der Bilddaten meiner Kunden an meinen Computer angeschlossen. Der Fotograf übernimmt keinerlei Haftung für einen eventuellen Virenbefall nach Einsatz des Datenträgers bei seinen Kunden.

 

6 Mehrwertsteuer, Künstlersozialabgabe

 

6.1 Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

 

7 Statut und Gerichtsstand

 

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

7.2 Als Gerichtsstand wird der Wohnsitz des Fotografen festgelegt.

 

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Fotos sind nicht nur Dateien auf eurem Rechner oder Smartphone! Fotos wecken Erinnerungen und man kann sie auch noch nach 30, 40, 50 Jahren in den Händen halten.

 

Jeder hat eine Geschichte zu erzählen! Meine fängt an als ich 14Jahre war und wusste: Ich möchte Fotografin werden!

Die Zigarrenschachtel meiner Großeltern, in der sie ihre Fotos nach dem Krieg aufgehoben haben, Erinnerungen, die mich schon als Kind begeisterten und der Fotografie nah brachten.

Vom Hochzeitsfoto auf dem meine Oma ein grünes Kleid tragen musste, statt ein weißes Hochzeitskleid, da sie bereits schwanger war, über die Babyfotos meines Vaters bis hin zu  vielen Einzelbildern,  die jeweils eine Geschichte erzählen...

 

Ich möchte mit meiner Fotografie eure Erinnerungen greifbar machen und das mache ich mit Kf fotografie seit  über zwölf Jahren in meiner "neu" gefundenen Heimat im Augsburger Raum. 

In der heutigen Zeit haben viele von uns zahlreiche Fotos auf ihrem Handy oder ihrem Computer. Quantität statt Qualität! Ich möchte dazu beitragen, dass ihr euch bewusst dazu entscheidet eure Familiengeschichte festzuhalten.

 

Das fängt bei  vielen von euch mit der Hochzeitsfotografie an. Die Tränen, die bei einer Trauung kullern, die oft handgemachte Deko im Detail festhalten, das Anstoßen beim Sektempfang und natürlich das Brautpaarshooting, was nicht fehlen darf.

Hochzeiten sind so besondere Anlässe, dass ein Hochzeitsfotograf fast unverzichtbar ist. Und wenn ihr meine Philosophie "Erinnerungen für die Ewigkeit" teilt, dann bin ich mir sicher, dass ich genau die richtige Hochzeitsfotografin für euch bin.

 

Aber auch wenn ein neues Leben in euch heranwächst, bin ich eine Fotografin mit Liebe zum Detail, denn dieser besondere Moment vergeht viel zu schnell, als dass man ihn nicht festhalten sollte.

Babybauchshootings kann man ganz modern im Freien fotografieren. Oder ich komme für sinnliche Babybauchfotos zu euch nach Hause, mit all meinem Equipment, Hintergründen und Accessoires. Ein Babybauch ist etwas wunderbares, friert diesen Moment für euch ein.

 

Ein sehr beliebtes Fotoshooting ist auch das Newbornshooting. Babys in den ersten Tagen nach der Geburt zu fotografieren bereitet mir extreme Freude. Das Quieken, die vielen kleinen Geräusche von eurem Baby... Durch meine Zahlreichen Newborn-Accessoires gestalten wir gemeinsam die Erinnerungen, die ihr euch vorstellt.

Natürlich gibt es auch Familien, die erst einmal ohne all das mit ihrem Baby starten möchten, sich als Familie finden wollen. D.h. auch mit ein paar Monaten  kann man zuckersüße Babyfotos machen. Das Lächeln, ein Gähnen, die süßen kleinen Füße. Es ist es wirklich wert  es festzuhalten!

Selbstverständlich kann man bei einem Newborn Fotoshooting oder bei Babyaufnahmen auch Familienfotos machen. Fotos von der Familie sind aber auch unabhängig von der Geburt eines Kindes etwas Schönes. Man ist doch stolz auf seine Familie und mag das zeigen, so geht es zumindest mir als Mutter von zwei Kindern.

Ich zeige gern unsere Fotos...

 

Ihr habt sicherlich gemerkt, dass ich meine Arbeit liebe. Es ist das was ich schon immer machen wollte und immer gemacht habe.

Aber neben all der Hochzeitsfotografie, den Newbornshootings und Familienfotos habe ich auch viel in der Werbung gearbeitet. Meine über 13 jährige Selbstständigkeit hat einiges mit sich gebracht:

 

von Modeaufnahmen für Triumph International, Görtz Schuhe , Strenesse, Strauss Innovation, ect. ,

Beauty Shootings für Vogue Germany, Gala, Elle oder Fotoreportagen mit Celebrities wie Matthias Schweighöfer, Veronica Ferres oder Collien Ulmen-Fernandes.

 

Und neben all dem habe ich mich natürlich auch weitergebildet. Eine Zusatzqualifikation als Visagistin kam dazu, damit ich für u.a. meine Businesskunden einen entsprechenden Service anbieten kann.

Businessportraits und Werbefotografie für große Firmen wie  H-Tec System, SGL, Baramundi Software AG oder die Impuls AG  konnte ich entsprechend u.a. verbuchen.

Aber auch Privatkunden haben z.B. bei Hochzeitsfotos von meiner Ausbildung als Visagistin profitiert.

 

Meine Businessfotografie und meine Werbefotos präsentiere ich seit Herbst 2020 auf einer eigenen Website: www.Kf-business.de

Für eine professionelle Firmendarstellung erstelle ich gern ansprechende Fotokonzepte mit aussagekräftigen Business Fotos.

Egal ob es um die  Visualisierung einer Dienstleistung, Imageaufnahmen für Ihr Unternehmen , klassischen Mitarbeiterportraits oder Produktfotografie  geht, ich bin Ihre  Fotografin und Videographin im Bereich Businessfotografie und Werbung im Raum Augsburg und München ( www. Kf-business.de ).

 

Meiner Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!

Ich freue mich auf eure Anfragen...